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Notartätigkeit     [Bürgerliches Recht, Familienrecht, Erbrecht]   [Schuld- und Sachenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht]

Der Notar wird auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechts-
pflege und der Beurkundung von Rechtsvorgängen tätig.
Die Tätigkeit umfasst Beratung, Entwurf von Urkunden und Beurkundung von Rechtsvorgängen einschließlich der Beglaubigung von Urkunden und Namensunterschriften.

Hier einige typische Tätigkeiten des Notars, dessen Amt ich seit dem Jahre 1985 ausübe:
  • Bürgerliches Recht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Schuld- und Sachenrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  Bürgerliches Recht, allgemeiner Teil:
Vereinsrecht, Beratung, Erstellung von Satzungen, Vereinsregisteranmeldungen:
nicht rechtsfähige Vereine, rechtsfähige Vereine, Stiftungen

Familienrecht:
Eheverträge, Güterstände der Zugewinngemeinschaft, auch für gemischt-nationale Ehen, Vereinbarung über Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und Errungenschaftsgemeinschaft, Vereinbarungen über Unterhalt, Versorgungsausgleich
Kindesannahme (Adoption), elterliche Sorge

Erbrecht:
Beratung, Entwurf und Beurkundung:
Testamente, Erbverträge, gemeinschaftliche Testamente, Alleintestamente, Hoferbenrecht, Heimstättenerbrecht
Schenkung von Todes wegen
Erbverzichtsverträge
Erbauseinandersetzungsverträge
Veräußerung von Erbschaften und Erbanteilen
Beantragung von Erbscheinen

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